Juni 2022
Corona Schnelltestung für Angehörige / Besucher
Ab dem 29.8.2022 ist vor jedem Betreten der Einrichtung ein Testnachweis vorzulegen (gilt auch für geimpfte/ genesene Besucher/innen); der Test kann auch bei einem öffentlichen Bürgertestzentrum durchgeführt werden.
Corona Schnelltestung für Angehörige / Besucher
Ab dem 29.8.2022 ist vor jedem Betreten der Einrichtung ein Testnachweis vorzulegen (gilt auch für geimpfte/ genesene Besucher/innen); der Test kann auch bei einem öffentlichen Bürgertestzentrum durchgeführt werden.
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Ab dem 29.8.2022 ist vor jedem Betreten der Einrichtung ein Testnachweis vorzulegen (gilt auch für geimpfte/ genesene Besucher/innen); der Test kann auch bei einem öffentlichen Bürgertestzentrum durchgeführt werden.
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Ab dem 29.8.2022 ist vor jedem Betreten der Einrichtung ein Testnachweis vorzulegen (gilt auch für geimpfte/ genesene Besucher/innen); der Test kann auch bei einem öffentlichen Bürgertestzentrum durchgeführt werden.
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Ab dem 29.8.2022 ist vor jedem Betreten der Einrichtung ein Testnachweis vorzulegen (gilt auch für geimpfte/ genesene Besucher/innen); der Test kann auch bei einem öffentlichen Bürgertestzentrum durchgeführt werden.
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Ab dem 29.8.2022 ist vor jedem Betreten der Einrichtung ein Testnachweis vorzulegen (gilt auch für geimpfte/ genesene Besucher/innen); der Test kann auch bei einem öffentlichen Bürgertestzentrum durchgeführt werden.
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